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Brandgefahr führt zu Brandbeschränkungen der Stufe II in ganz Nord-Idaho

Nov 21, 2023Nov 21, 2023

Eine gemeinsame Pressemitteilung wurde von Agenturen herausgegeben, die Land in Nord-Idaho verwalten

COEUR D'ALENE – Ab Mittwoch, 9. August, 00:01 Uhr gelten Brandbeschränkungen der Stufe II auf Flächen, die vom US Forest Service, den Idaho Panhandle National Forests, dem Bureau of Land Management, dem Coeur d 'Alene Tribe, das Idaho Department of Lands und der US Fish and Wildlife Service in den Counties Benewah, Bonner, Boundary, Kootenai und Shoshone.

Dazu gehören auch Gebiete des National Forest System in Washington und Montana, die von den Idaho Panhandle National Forests verwaltet werden. Die Einschränkungen bleiben bis auf weiteres in Kraft.

Mäßige bis schwere Dürrebedingungen in Verbindung mit anhaltend hohen Temperaturen haben die Brandgefahr im Norden Idahos auf sehr hoch und extrem erhöht. Das örtliche Einsatzgebiet Coeur d'Alene verzeichnete vor kurzem einen Anstieg auf die Bereitschaftsstufe 4 von 5, und die Bedingungen auf nationaler Ebene entsprechen der Bereitschaftsstufe 3. Das bedeutet, dass es in mehreren geografischen Gebieten zu großen Waldbränden kommt, die Ressourcen zur Bekämpfung sorgfältig priorisiert werden und die meisten anderen Das Personal und die Ausrüstung der Feuerwehr sind bei Waldbränden im Einsatz. Diese Bedingungen haben dazu geführt, dass Brandbeschränkungen der Stufe II gemäß den im Idaho Fire Restrictions Plan 2023 festgelegten Kriterien für alle Grundstücke im Coeur d'Alene Dispatch-Gebiet umgesetzt wurden.

Gemäß den Brandschutzbeschränkungen der Stufe II sind die folgenden Handlungen auf den eingeschränkten privaten, stammes-, staats- und bundesweit verwalteten oder geschützten Grundstücken, Straßen und Wegen verboten:

1) Ein Feuer, Lagerfeuer oder Ofenfeuer bauen, pflegen, pflegen oder nutzen.

2) Rauchen, außer in einem geschlossenen Fahrzeug oder Gebäude, auf einem ausgewiesenen Erholungsgebiet oder beim Anhalten in einem Bereich mit einem Durchmesser von mindestens drei Fuß, der unfruchtbar oder frei von allen brennbaren Materialien ist. 3. Betrieb motorisierter Fahrzeuge abseits ausgewiesener Straßen und Wege gemäß bestehenden Reisemanagementplänen für nichtkommerzielle Zwecke, einschließlich ATVs, UTVs und Pickups. 4. Die folgenden Handlungen sind von 13:00 bis 01:00 Uhr verboten: (Eine Streife ist für eine Stunde nach Beendigung aller Arbeiten gemäß den nachstehenden Buchstaben a, b und c erforderlich.)

a) Das Betreiben einer Kettensäge oder eines anderen mit einem Verbrennungsmotor betriebenen Geräts zum Fällen, Sägen, Schleudern, Bearbeiten, Laden und Transportieren von Baumstämmen, Straßenbau und Holzfällerei usw

andere Aktivitäten, bei denen ein Verbrennungsmotor zum Einsatz kommt, oder Off-Road-Aktivitäten im Zusammenhang mit Industriebetrieben oder dem Sammeln von Brennholz.

b) Strahlen, Schweißen oder andere Tätigkeiten, bei denen Flammen oder brennbares Material entstehen.

c) Verwendung eines Sprengstoffs.

Im Folgenden gelten Ausnahmen von den Brandschutzbeschränkungen der Stufe II:

3) Personen, die einen Generator mit einem zugelassenen Funkenfänger in Bereichen verwenden, die im Umkreis von drei Fuß um den Generator frei von allen brennbaren Materialien sind.

4) Das Laden und Transportieren von Rundholz erfolgt nur von Anlegestellen und vorhandenen Straßen.

5) Private Grundbesitzer, die auf ihren eigenen Grundstücken Holzkohle (ordnungsgemäß entsorgt) oder Propangrills verwenden.

6) Normaler Betrieb auf Ackerflächen.

7) Notfallreparatur von öffentlichen Versorgungsbetrieben und Eisenbahnen gemäß den Bedingungen der Stufe II-Ausnahmen für öffentliche Versorgungsbetriebe und Eisenbahnen.

8) Jeder Beamte auf Bundes-, Landes- oder lokaler Ebene oder Mitglied einer organisierten Rettungs- oder Feuerwehrtruppe, der eine offizielle Aufgabe wahrnimmt.

9) Personen, die Tätigkeiten in den ausgewiesenen Bereichen durchführen, in denen die Tätigkeit ausdrücklich durch eine schriftliche Aushanggenehmigung genehmigt wurde.

10) Alle Grundstücke innerhalb einer Stadtgrenze (sofern nicht anderweitig eingeschränkt).

Angesichts der extremen Temperaturen und der Dürre in der Region fordern Feuerwehrleute die Öffentlichkeit auf, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie sich im Freien aufhalten. Zur Erinnerung: Sie sollten niemals Feuerwerkskörper auf staatlichen und privaten Wald- und Weideflächen sowie auf öffentlichen Grundstücken, Straßen und Wegen verwenden. Der Besitz und/oder die Verwendung von Feuerwerkskörpern ist auf öffentlichen Bundesflächen stets verboten.

Um den Idaho Fire Restrictions Plan und eine landesweite Karte mit aktuellen Informationen zu Brandbeschränkungen anzuzeigen, besuchen Sie bitte https://www.idl.idaho.gov/fire-management/fire-restrictions-finder.

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